Der Kiwanis Hilfsfonds Leverkusen ist
ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Er wurde im
Jahre 1999 in das Vereinsregister eingetragen. Die Ziele des
Vereins sind in dem nachstehend aufgeführten Auszug aus
der Satzung festgehalten. Der Verein nimmt gerne Spenden in
jedweder Höhe entgegen, um sie gemäß der Satzung zu karitativen Zwecken
einzusetzen. Auf Grund seiner Gemeinnützigkeit kann der
Hilfsfonds steuerlich wirksame Spenden-bescheinigungen
ausstellen.
Spenden werden auf das Konto Nr. 102
020 096 bei der
Sparkasse Leverkusen, BLZ 375 514 40, erbeten.
Für jede Spende wird auf Wunsch eine
Spendenbescheinigung ausgestellt.
Dem Vorstand des Hilfsfonds gehören folgende Mitglieder
an:
Vorsitzende: Alke
Fölsche
Schatzmeister: Waltraud Kamphausen-Klose
Schriftführerin: Bärbel Naumann-Klein
Kassenprüfer: Manfred Voss
Auszug aus der Satzung
§ 4 Zweck
4.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Enstsprechend dem KIWANIS-Gedanken, nämlich die Verpflichtung zur
Hilfsbereitschaft im täglichen Leben sind die Zwecke des Vereins:
- die selbstlose Unterstützung von bedürftigen
Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen
sind und die Unterstützung von Personen, die infolge
ihrer wirtschaft- lichen Verhältnisse
entsprechend § 53 Satz 1 Nr. 2 Abgabenordnung der
Hilfe bedürfen,
- die Förderung der öffentlichen
Gesundheitspflege,
- die Förderung der Jugendpflege und
Jugendfürsorge,
- die Förderung der Fürsorge für
Flüchtlinge, Menschen mit Behinderungen, ferner die
Förderung der Altenfürsorge,
- die Förderung internationaler Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungs-
gedankens.
4.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch unmittelbare finanzielle Förderung und
Unterstützung sowie durch Veranstaltungen entsprechend
§ 75 Bundessozialhilfegesetz.
4.3 Der Verein verwirklicht diese Zwecke
sowohl selbst als auch durch Beschaffung von sachlichen und
finanziellen Mitteln aus dem Spendenaufkommen seiner Mitglieder
und von Dritten für andere Körperschaften, die diese Mittel
ausschließlich zu steuerbegünstigten, zu gemeinnützigen
und mildtätigen Zwecken verwenden, sowie Soforthilfe in
Katastrophenfällen.
4.4 Die Förderung der Zwecke des
Vereins geschieht insbesondere durch die Gewährung von
Stipendien, Unterhaltung und Unterstützung von
Lehranstalten, Finanzierung der Einrichtung von
Ausbildungsplätzen für Jugendliche, Restauration
und Renovierung von Kirchen und kirchlichen
Einrichtungs-gegenständen, Hilfeleistung in
internationalen Katastrophenfällen, Beschaffung von
Einrichtungsgegenständen und Geräten für
Kinder-, Jugend-, und Altenheime, Krankenhäuser und
Behindertenheime sowie durch finanzielle Unterstützung
der vorgenannten Einrichtungen wie auch von Personen, die
im Sinne des § 53 AO durch Krankheit oder Armut
hilfsbedürftig sind.
Ende des Auszugs
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